Die Initiative fordert umfassende Sorgfaltsprüfungspflichten und neue Haftungsbestimmungen für Unternehmen mit Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz. Ein Unternehmen soll neu für Schäden haften, die Tochtergesellschaften oder wirtschaftlich abhängige Zulieferer innerhalb der Lieferkette durch die Verletzung von Menschenrechten oder internationalen Umweltstandards verursachen. Die Sorgfaltsprüfungspflicht geht noch weiter und verpflichtet Unternehmen nicht nur Tochtergesellschaften und wirtschaftlich abhängige Zulieferer, sondern ihre gesamte Lieferkette zu kontrollieren und überwachen. Gerade KMU, welche von ausländischen Zulieferern abhängig sind oder keine grosse Compliance Abteilung haben, sind darum von der Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI) besonders betroffen. Auch wenn die Initiative zwar hehre Ziele verfolgt, schadet sie aber mit ihren radikalen Forderungen mehr als sie tatsächlich bringt. Ein solches Hochrisikoexperiment ist in Zeiten von Corona nicht verantwortbar.