Wahlkampfthema 2
Wählen Sie FDP!
Bürokratie ist schädlich für unsere KMU-Wirtschaft
99.6% der Schweizer Unternehmen beschäftigen weniger als 250 Mitarbeitende und gelten deshalb als Kleinere und Mittlere Unternehmen (KMU). Sie bilden das Rückgrat unserer Wirtschaft. 84% dieser Unternehmen beklagen sich über zunehmende Bürokratie, die in der Schweiz jährlich 50 Milliarden Franken verschlingt. Diese Entwicklung muss gestoppt werden.
FDP.Die Liberalen will:
• den Staat verpflichten, bürokratische Abläufe zu straffen und wenn immer möglich zu vereinfachen;
• Unternehmungen vor Regulierungsflut schützen;
• unnötige bürokratische Hürden oder Hindernisse entfernen.
Wir wollen die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger vor der Bürokratie-Flut bewahren und verlangen wieder mehr Eigenverantwortung und gesunden Menschenverstand statt Regulierungen ohne Ende.
Der wichtigste Schritt zu weniger Bürokratie ist die von der FDP.Die Liberalen lancierte Volksinitiative „Bürokratie-Stopp!“. Diese fordert ein Recht auf wenig Bürokratie im Sinne eines Grundrechts in der Bundesverfassung. Gesetze sollen einfach, verständlich und schnell umsetzbar sein. Zudem sollen die Verwaltung und die Gerichte ihre Angelegenheiten effizient erledigen müssen. Schliesslich verpflichtet die Initiative Regierung und Parlament in Bund, Kantonen und Gemeinden, auf die besonderen Bedürfnisse der KMU Rücksicht zu nehmen und die Regelungsdichte sowie die administrative Belastung so gering als möglich zu halten. Das Baselbiet geht in diesem Bereich mit gutem Beispiel voran: Seit 2004 müssen neue Gesetze zwingend auf ihre KMU-Verträglichkeit überprüft werden.
Begleitet wird die Initiative von einem Forderungskatalog, der in verschiedenen Bereichen Bürokratie auf allen Ebenen unseres Staatswesens abbauen will und unter anderem folgende Punkte umfasst:
• Entrümpelung der Bundesgesetze
• Einführung der Regulierungsfolgeabschätzung in der Gesetzgebung
• Einführung von e-Government und One-Stop-Shops bis 2013
• Formelle Harmonisierung auf Bundesebene des Baurechts und Verkürzung der Fristen im Bewilligungsverfahren
• Vereinfachung des Mehrwertsteuergesetzes, einheitlicher Mehrwertsteuersatz
• Lohndaten sollen nur noch einer einzigen Stelle gemeldet werden müssen
• Höhere Schwellenwerte für die Rechnungslegung- sowie Revisions-Pflicht (20 Mio. Bilanz, 40 Mio. Umsatz und 250 Vollzeitstellen)
• Vereinfachung des Arbeitsbewilligungsverfahrens für Spezialisten



